Die Tennislegende Boris Becker (52) darf nicht verbreiten oder verbreiten lassen, dass er und seine Frau Lilly Becker (43) "seit dem 08. Juni 2019 geschieden sind". Das geht aus einem aktuellen Beschluss des Landgerichts Hamburg hervor.
Bei einer Zuwiderhandlung gegen die einstweilige Verfügung drohen Becker ein hohes Ordnungsgeld oder sogar eine Ordnungshaft, sollte ersteres nicht eingezogen werden können. Gegen die Entscheidung kann der 52-Jährige allerdings Widerspruch einlegen.