"Diese Gesetze haben die jetzigen digitalen Möglichkeiten noch nicht antizipiert, wir müssen darum diese Diskussion führen. Ab wie vielen Tote sind wir bereit, solche Maßnahmen zu setzen?", fragt Spudich. "Und wie sieht das Monitoring aus um sicherzustellen, dass diese Art der Rasterfahndung ausschließlich aus Gründen des Gesundheitsschutzes passiert, und nicht auch gleich für zufällig dabei entdeckte Kleinkriminalität wie Steuerhinterziehung genutzt wird?"
Würde ein mögliches Tracking nicht auch gegen die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) verstoßen, solange Nutzer ihre Einwilligung nicht freiwillig geben? "Die jetzige Rechtslage - allen voran auf Basis der DSGVO - würde [eine solche Bestimmung] wahrscheinlich kaum möglich machen. Allerdings geben wir vielen Diensten wie Google, dem wohl größten Sammler von Standortdaten, Einwilligungen zur Nutzung der Daten, die sehr weitreichend sein können", erzählt Spudich. "Mit Freiwilligkeit wäre jedoch Tracking von Infektionsverläufen nicht möglich: Denn eine infizierte Person, die ihre Zustimmung gibt, löst eine Suche nach Dutzenden, vielleicht hunderten Personen aus. Das funktioniert nur per Anordnung, nicht mit Freiwilligkeit."
Wie WaffenhandelDie Bestimmung von Standorten eröffnet Smartphone-Nutzern viele praktische Möglichkeiten, aber mittlerweile sammelt laut Spudich fast jede App entsprechende Daten, "egal ob sie diese wirklich benötigen oder für ihre kommerziellen Zwecke verwerten, die nichts mit unserem Nutzen zu tun haben. Darum rate ich, den Zugriff von Apps auf Standortdaten so eng wie möglich zu halten. Aber mit den Daten wird weltweit gehandelt, und dieser Weitergabe stimmen wir laufend mit dem "OK" für ungelesene AGBs zu. Dieser Handel ist wie Waffenhandel - er muss nach Möglichkeit verboten werden, oder sehr strengen Auflagen unterliegen. Hier brauchen wir gesetzlichen Schutz."
Auch bei den Machern der Smartphones ist man sich dessen bewusst. Apple versicherte unter anderem im Zusammenhang mit der Auswertung von Gesundheitsdaten beispielsweise gerade erst, dass man Apps "kritisch überprüfe, um sicherzustellen, dass Datenquellen seriös sind und dass die Entwickler dieser Apps anerkannte Vertreter von Regierungsorganisationen, auf Gesundheit spezialisierter Nichtregierungsorganisationen (NGOs) und medizinischer oder erzieherischer Institutionen" sind. Nur entsprechende Entwickler sollten demnach Apps, die etwas mit dem Coronavirus zu tun haben, überhaupt einreichen. Spiele-Apps mit COVID-19 als Thema seien grundsätzlich nicht erlaubt.
Das neue Buch "Der Spion in meiner Tasche: Was das Handy mit uns macht und wie wir es trotzdem benutzen können" (edition a) erscheint am 21. März und kann bereits vorbestellt werden. Spudich erklärt darin, in welchem Ausmaß moderne Handys Nutzer überwachen, zeigt aber auch auf, wie man sie trotzdem verwenden kann und sogar sollte.