Weinstein wurde nur in zwei von insgesamt fünf Anklagepunkten für schuldig gesprochen, was ihm zumindest eine theoretische Perspektive gibt, das Gefängnis noch lebend zu verlassen. Eine Verurteilung wegen besonders schwerer sexueller Nötigung hätte ihn höchstwahrscheinlich bis zu seinem Tode hinter Gitter gezwungen. Dennoch sei es für Weinstein eine Tragödie, so Oberheiden: "Mit dem zu erwartenden Strafmaß und einer zusätzlichen Anklage in Los Angeles könnte dieser Schuldspruch zumindest in der Wirkung dem 'lebenslang' sehr nahekommen."
Wie die Weinstein-Anwälte bereits ankündigten, werden sie aller Voraussicht nach Berufung gegen das Urteil einreichen. Laut Dr. Oberheiden möglicherweise gar nicht so aussichtslos: Während des Prozesses seien Frauen als Zeuginnen gehört worden, die überhaupt nicht Teil der Anklage waren. Grundsätzlich sei eine solche Beweisführung unzulässig und könne nur unter ganz bestimmten Vorzeichen angewendet werden. Ob es im Weinstein-Fall in Ordnung war, diese Aussagen zu verwenden, dürfte dem US-Anwalt zufolge eine der zentralen Fragen der Berufung sein.